Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht
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Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Strafrecht und Familienrecht
Strafrecht braucht echte Spezialisten. Auch, weil der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer Straftatbestände geschaffen oder bestehende Gesetze ausgeweitet und verschärft hat. Dadurch besteht heute in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zunehmend das Risiko, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Das Spektrum unserer strafrechtlichen Tätigkeit ist deshalb breit angelegt und umfasst insbesondere:
EINLEITUNG EINES POLIZEILICHEN ERMITTLUNGSVERFAHRENS.
Auch im Vorfeld der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann eine strafrechtliche Beratung sinnvoll sein.
Zur Abwendung strafrechtlicher Risiken, etwa im Geschäftsleben, bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung an (Compliance).
Sie sollten sich in jedem Fall vor Abgabe einer Erklärung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden mit uns in Verbindung setzen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Anklageschrift erhalten oder die Ermittlungsbehörden mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür stehen. Über unser Notruftelefon 0171 / 317 11 11 können Sie 24 Stunden am Tag sofortige Beratung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie oder ein Angehöriger von Ihnen in Untersuchungshaft genommen werden, so ist es besonders wichtig, sich mit uns in Verbindung zu setzen und zunächst keine Angaben zu machen. Mit der Inhaftierung entsteht ein Anspruch auf Pflichtverteidigung.
Wir stehen Ihnen ebenso in Verfahren, in denen Sie Opfer einer Straftat geworden sind, als Beistand zur Verfügung. Sofern Sie nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, besteht hier die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Haben Sie im Zusammenhang mit dem Strafrecht eine Frage oder ein Anliegen? – Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.